Zuverdienstprojekt
In bis zu 15 Stunden pro Woche können Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bzw. psychisch kranke oder suchtkranke Personen unter fachlicher Anleitung und Betreuung ihre Fertigkeiten und Belastbarkeit ausprobieren.

Durch die Arbeit im Zuverdienst nehmen unsere Beschäftigten wieder teil am sozialen und öffentlichen Leben und trainieren arbeitsrelevante Fähigkeiten in einem beschützten Rahmen. Sie qualifizieren sich für weiterführende Arbeitsmöglichkeiten und verdienen sich Etwas dazu.

Voraussetzung für die Teilnahme am Zuverdienstprojekt ist ein Anspruch nach SGB XII oder der Bezug von Erwerbsunfähigkeits-/ Erwerbsminderungsrente.